SERVICES
Wir wollen einen guten Job machen. Und das nicht nur für Sie, sondern auch für uns.
Deshalb verfügen wir, neben einer großen Portion Erfahrung, auch über Fachwissen aus allen Bereichen rund um den Einbau, den Betrieb und die Wartung von Tür und Tor.
Als zertifizierter Partner unserer Lieferanten und verbauen wir nur Produkte die der Deutschen Industrienorm entsprechen.
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen rund um unsere Services. Gerne können Sie uns auch direkt kontaktieren.
PRODUKT-BERATUNG
Hier lesen Sie ein paar der Fragen, die wir mit Ihnen erörtern.
Weil eine gute Beratung einfach mehr ist.
Herzlich willkommen.
VOR-ORT-BERATUNG
Wenn Sie es genau wissen wollen, kommen wir gerne unverbindlich vorbei. Vor Ort können wir sehen was wirklich notwendig ist und wie wir Ihnen weiterhelfen können. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
info@huber-tore.de
TELEFON
082 48 – 88 85 70
GESCHÄFTSZEITEN
Mo. + Do. 8.00 – 12.00 Uhr
Di. + Mi. 8.00 – 16.00 Uhr
BEURTEILUNG DER BAUSUBSTANZ
Beispiele zur Bewertung von Bausubstanz:
Instandsetzung und Ertüchtigung von Mauerwerk
Statische Beurteilung
Beurteilung der Schimmelpilzgefährdung
etc.
Zertifizierungen:
BVT-Sachkundiger
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Tiefgaragenwartung nach ASR A1.7
Grundlagen unserer Arbeit:
Nur wenn Sie langfristig mit unserer Arbeit zufrieden sind, haben wir einen guten Job gemacht. Wir sind immer auch nach Fertigstellung gerne Ihr Ansprechpartner in allen Fragen zu Tür und Tor.
Rund ums Tor
• Ausbau
• Entsorgung
• Verputzarbeiten an der Garage
• Garageneinfahrten und Bodenschwellen erneuern mit Pflaster oder Beton
MONTAGE MIT ALLEN NEBENARBEITEN
Vom Ausbau des alten Tors, über Montage bis zu den Maurerarbeiten. Zusätzlich erhalten Sie bei uns alle fachmännisch ausgeführten Leistungen hinsichtlich der Verkabelung und Anschlüsse.
JÄHRLICHE WARTUNG VON GEWERBLICH UND ÖFFENTLICH GENUTZTEN TIEFGARATENTOREN NACH ASR A1.7
Die ASR A1.7 konkretisiert die Arbeitsstättenverordnung in Bezug auf sicherheitstechnische Ausstattung, Betrieb, Prüffristen (jährliche sicherheitstechnische Prüfung), Kräfteprüfung (Betriebskräfteprüfung), Sachkundenachweis, Kennzeichnung, Quetsch- und Scherstellen. Die ASR A1.7 definiert den Stand der Technik und kann daher ggf. in bestimmten Fällen auch über Arbeitsstätten hinaus Anwendung finden und Mindestanforderungen definieren.
RISIKOBEWERTUNG
Gerne beraten wir Sie unverbindlich über den aktuellen Sicherheitsstand und eventuell nötige Nachrüstungen.
info@huber-tore.de
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Mo. + Do. 8.00 – 12.00 Uhr
Di. + Mi. 8.00 – 16.00 Uhr